Pillar 2 / Globale Mindestbesteuerung: Sicherheit für internationale Gruppen
Mit der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) sichert die OECD eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % für große Unternehmensgruppen, die in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz umgesetzt wurde.
Erfasst werden Unternehmensgruppen ab 750 Mio. Euro Umsatz. Eine ausländische Unternehmensgruppe mit entsprechender Gruppengröße wird daher regelmäßig auch mit seiner deutschen Einheit einbezogen.
Kern ist die Top-Up Tax. Liegt der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion unter 15 %, wird die Differenz nacherhoben. Oft wiegt der gesetzlich vorgeschriebene administrative Aufwand schwerer als die Zahllast, denn selbst ohne Steuerschuld ist ein umfangreiches Rechenwerk zu erstellen und mehrere Reportingpflichten zu erfüllen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Pillar 2:
- Erstanalyse und Betroffenheitsprüfung: Prüfung der Umsatzgrenze (750 Mio. EUR), Identifikation der Geschäftseinheiten und Bestimmung des Gruppenträgers
- Ermittlung des effektiven Steuersatzes (ETR) je Steuerhoheitsgebiet und Berechnung etwaiger Steuererhöhungsbeträge (Top-up Tax)
- Berechnung und Dokumentation der Mindeststeuer-Rückstellung für den Konzernabschluss (IFRS / HGB)
- Analyse von Safe-Harbour-Regelungen
- Bestimmung des Gruppenträgers und Erstellung der Gruppenträger-Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Erstellung und Abgabe der Mindeststeuer-Erklärung (Steueranmeldung)
- Aufbereitung und Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts (GloBE Information Return – GIR) einschließlich Datenerhebung bei den Konzerngesellschaften
- Laufende Beratung zu Wahlrechten, Übergangsregelungen und Strukturierungsoptionen
Pillar 2 wirkt vom Markteintritt bis zum Exit. Mit LOHR+COMPANY GmbH verbinden wir diese Anforderungen mit Ihrer Vision für ein rechtssicheres und effizientes Investment in Deutschland.
Ansprechpartner
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Edgar Dokholian edokholian@lctax.de |
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Finn-Lucas Johannsen fjohannsen@lctax.de |
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Eike Roß eross@lctax.de |








