Rechtlicher Hinweis
Diese Internetseiten werden von der LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kooperation mit der Lohr + Co. GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie der LOHR + COMPANY LAW GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft (zusammen nachfolgend als L+C bezeichnet) betrieben.
Unternehmensangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und nach Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie § 5 ECG (Österreich) und § 25 Mediengesetz (Österreich)
A. Angaben zur LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
LOHR + COMPANY GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rochusstraße 47
40479 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 16 45 1 – 1 00
Telefax: +49 (211) 16 45 1 – 1 11
Email: kontakt@lctax.de
Sitz: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf HRB 40 580
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
USt-IdNr. DE215595397
Geschäftsführung:
WP/StB Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr
WP/StB MMag. Dr. Franz Kleinbauer (als WP/StB bestellt nach österreichischem Recht)
RA/StB/FA f.StR Jörg Kanzler
WP/StB Dipl.-Volksw. Mark Schiffer
RA/FA f. HuGesR Dirk Lahme, LL.M.
Berufsbezeichnung / Wirtschaftsprüferkammer:
Die LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland seit 2001 als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugelassen.
Der Berufsstand der deutschen Wirtschaftsprüfer:innen unterliegt den nachfolgend genannten beruflichen Regelungen:
1. Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
2. Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer (BS WP/vBP)
3. Satzung zur Qualitätskontrolle
4. Siegelordnung
5. Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflicht-Versicherungsordnung (WPBHV)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind unter www.wpk.de/wpk/rechtsvorschriften einsehbar.
Aufsichtsbehörde ist die
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Berufshaftpflichtversicherung:
Die LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die nach § 54 WPO vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug,
- a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
- b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
- c) aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme überschritten wird.
Die Risikoausschlüsse gem. lit. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie die Türkei und Russland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Haftpflichtansprüche, die bei der das Abgabenrecht von Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sind, betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen entstehen, sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn das Auftragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Auftraggeber nur deutschem Recht unterliegt. Gleiches gilt für die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Der zuvor genannte Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus der Tätigkeit als Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs-, Zwangs- und Nachlassverwalter, als Liquidator, Sequester, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Betreuer und Treuhänder, als Sachwalter, Gläubigerausschluss- und Gläubigerbeiratsmitglied sowie als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter, sofern die Bestellung nach ausländischem Recht erfolgte.
B. Angaben zur Lohr + Co. GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Lohr + Co. GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Kärntner Ring 5-7
A – 1015 Wien
Telefon: +43 (1) 336 00 77 10
Telefax: +43 (1) 336 00 77 99
Email: kontakt@lctax.at
Sitz: Wien
Firmenbuchnummer 205685d, HG Wien
Unternehmensgegenstand: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Grundlegende Richtung des Mediums: Allgemeine Informationen zur Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (Art. 28 UStG):
USt-IdNr. ATU51303904
Geschäftsführung:
WP/StB MMag. Dr. Franz Kleinbauer (als WP/StB bestellt nach österreichischem Recht)
Berufsbezeichnung / Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen:
Die Lohr + Co. GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist nach dem Recht der Republik Österreich seit 2001 als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie als Steuerberatungsgesellschaft zugelassen.
Der Berufsstand der österreichischen Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unterliegt den nachfolgend genannten beruflichen Regelungen:
1. Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (WTBG)
2. Richtlinien für die Ausübung der Wirtschaftstreuhandberufe
3. Verordnung über die Zulassung zur Fachprüfung
4. Verordnung über die nähere Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens der Fachprüfungen für die WT-Berufe
5. Schlichtungsordnung-KSW
6. Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind unter https://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-251 einsehbar.
Aufsichtsbehörde ist die
Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW)
Am Belvedere 10 / Top 4
1100 Wien
C. Angaben zur LOHR + COMPANY LAW GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
LOHR + COMPANY LAW GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Rochusstraße 47
40479 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 16 45 1 – 1 00
Telefax: +49 (211) 16 45 1 – 1 11
Email: kontakt@lclaw.de
Sitz: Düsseldorf,
Amtsgericht Düsseldorf HRB 76 054
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
USt-IdNr. DE815586507
Geschäftsführung:
RA/StB/FA f.StR Jörg Kanzler
RA/FA f. HuGesR Dirk Lahme, LL.M.
Berufsbezeichnung / Wirtschaftsprüferkammer:
Die LOHR + COMPANY LAW GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland seit 2015 als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen.
Der Berufsstand der Rechtsanwält:innen unterliegt den nachfolgend genannten beruflichen Regelungen:
1. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
2. Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
3. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
4. Fachanwaltsordnung (FAO)
5. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
6. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
7. Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Die berufsrechtlichen Regelungen sind unter https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/allgemeine-informationen/ einsehbar.
Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Körperschaft öffentlichen Rechts
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Berufshaftpflichtversicherung:
Die LOHR + COMPANY LAW GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft hat die nach § 51 BRAO vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug,
- a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
- b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
- c) aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme überschritten wird.
Die Risikoausschlüsse gem. lit. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie die Türkei und Russland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Haftpflichtansprüche, die bei der das Abgabenrecht von Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sind, betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen entstehen, sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn das Auftragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Auftraggeber nur deutschem Recht unterliegt. Gleiches gilt für die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Der zuvor genannte Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus der Tätigkeit als Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs-, Zwangs- und Nachlassverwalter, als Liquidator, Sequester, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Betreuer und Treuhänder, als Sachwalter, Gläubigerausschluss- und Gläubigerbeiratsmitglied sowie als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter, sofern die Bestellung nach ausländischem Recht erfolgte.
D. gemeinsame Angaben
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Anwendbares Recht:
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