Aufgrund der hohen steuerlichen Belastung in Deutschland stellt sich für viele Steuerpflichtige immer häufiger die Frage nach dem steuerlich optimalen Wohnsitz.
Länder wie z.B. Österreich, die Schweiz, Italien, Portugal, Griechenland oder Großbritannien bieten hier steuerliche Vorteile, die zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen können. Stichwörter sind hierbei die österreichische Steuerfreiheit von Schenkungen und Erbschaften, die schweizerische Pauschalbesteuerung von Auslandseinkünften, das Non-Dom-Regime für High-Net-Worth Individuals in Italien oder Zypern, der Sonderstatus der „nicht gewöhnlichen Steuerresidenten“ in Portugal und die Steuerfreiheit von nicht nach Großbritannien transferierten Einkünften bei Non-Domicils.
Im Ausland können sich allerdings auch erheblich höhere Steuern als in Deutschland ergeben.
Bei einem Wohnsitzwechsel sind aber nicht nur die steuerlichen Vorschriften im Zuzugsstaat sondern auch diverse steuerliche Vorschriften in Deutschland zu beachten.
Diese sind z.B.:
- Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
- Beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht
- Erweiterter Inländerbegriff bei deutschen Staatsangehörigen bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer
- Entstrickungsbesteuerung beim Verlust des deutschen Besteuerungsrechts
- Überdachende Besteuerung gem. dem DBA Schweiz
Daneben sind die einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
LOHR + COMPANY verfügt über Kooperationspartner in den wichtigsten Industrieländern mit ausgewiesener Erfahrung im internationalen Steuerrecht.
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